
Leuchtendes Objekt über Militärhangar: Berlins Hauptstadtflughafen zweimal in vier Tagen lahmgelegt
Gleich zweimal innerhalb weniger Tage wurde der Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) durch Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte in der Nähe eines Bundeswehr-Hubschrauberhangars vorübergehend eingestellt. Die Vorfälle vom 11. und 14. März 2026 reihen sich in ein wachsendes Muster verdächtiger Drohnenaktivitäten über europäischen Flughäfen und militärischer Infrastruktur ein - und werfen erneut Fragen auf, die die zuständigen Behörden bislang nicht beantworten können.
Am Abend des 11. März 2026 stellte die Flugsicherung am BER gegen 18:40 Uhr Ortszeit ein unidentifiziertes Flugobjekt in der Nähe des Hangars der deutschen Bundeswehr fest. Wie ein Flughafensprecher gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bestätigte, wurde der Flugbetrieb daraufhin "als Sicherheitsvorsichtsmaßnahme" für rund 30 Minuten eingestellt. Die hinzugezogene Polizei konnte das Objekt in der Folge nicht mehr ausfindig machen; der Verdacht wurde laut einer späteren Stellungnahme "nicht erhärtet". Der Normalbetrieb wurde kurz nach 19:10 Uhr wiederaufgenommen.
Nur vier Tage später, am Abend des 14. März, wiederholte sich ein nahezu identisches Szenario. Augenzeugen berichteten diesmal von einem "leuchtenden Flugobjekt", das über demselben Bundeswehr-Hangar beobachtet wurde. Auch dieser Vorfall führte zu einer rund 30-minütigen Unterbrechung des Flugbetriebs. Die genaue Natur des Objekts wurde bis dato nicht öffentlich geklärt.
Auf eine Presseanfrage von The UAP Observer reagierte die Pressestelle des Flughafens BER mit einem knappen Verweis an die zuständigen Sicherheitsbehörden: "Für die Identifizierung und Abwehr von unidentifizierten Objekten in der Luft ist die Landes- und die Bundespolizei zuständig."
Aufschlussreicher war die Antwort der Polizeidirektion Süd der Landespolizei Brandenburg, die für das Gebiet rund um den BER zuständig ist. Ein Pressesprecher bestätigte gegenüber The UAP Observer, dass im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Zugleich wurde eingeräumt, dass solche Sichtungen am BER keineswegs außergewöhnlich sind: "Tatsächlich kommt es immer wieder zu vermeintlichen oder tatsächlichen Drohnensichtungen durch Zeugen rund um das Flughafengelände." Zu konkreten Details - Anzahl der Zeugen, Art des Objekts, ergriffene Maßnahmen - wurde auf die laufenden Ermittlungen verwiesen und um Verständnis gebeten, dass hierzu keine weiteren Auskünfte erteilt werden könnten.
Die Berliner Vorfälle sind kein Einzelfall. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) wurden 2025 insgesamt 192 drohnenbedingte Störungen an deutschen Flughäfen registriert - ein Anstieg gegenüber 141 im Vorjahr. Allein am Frankfurter Flughafen wurden im selben Zeitraum 35 Vorfälle gezählt.
Am BER selbst kam es bereits im November 2025 zu einer rund zweistündigen Betriebsunterbrechung durch eine Drohnensichtung. Im Oktober 2025 wurde der Münchner Flughafen gleich zweimal innerhalb von 24 Stunden gesperrt, mit 17 Flugstreichungen und 15 Umleitungen als Folge. Auf europäischer Ebene sorgte eine vierstündige Sperrung des Kopenhagener Flughafens im September 2025 für Aufsehen, bei der dänische Ermittler auf einen "fähigen Akteur" hinwiesen, der die Drohne gezielt ein- und ausschaltete.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits im Oktober 2025 erklärt, die gehäuften Drohnenüberflüge in Europa könnten mit "Spionagetätigkeiten" und dem Versuch, die "öffentliche Ordnung zu stören", in Verbindung stehen. Im selben Monat verabschiedete sein Kabinett ein Gesetz, das der deutschen Polizei unter bestimmten Bedingungen das Abschießen unidentifizierter Drohnen erlaubt.
Was die Berliner Vorfälle vom März 2026 von früheren Drohnenstörungen unterscheidet, ist die ausdrückliche Erwähnung eines "leuchtenden" Objekts beim zweiten Vorfall - eine Beschreibung, die in Drohnenberichten ungewöhnlich ist und die Frage aufwirft, ob es sich tatsächlich um ein handelsübliches Gerät handelt. Die Nähe zum Bundeswehr-Hangar verleiht beiden Vorfällen zusätzliche sicherheitspolitische Relevanz.
Die EU plant, bis Ende 2026 ein teilweise operatives Anti-Drohnen-Abwehrsystem an den Außengrenzen bereitzustellen. Ob - und inwieweit dieses auch zivile Flughäfen im Inland schützen soll, bleibt vorerst unklar.
Obwohl inzwischen mehrere europäische Staaten den Abschuss unidentifizierter Drohnen unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt haben, wurde außerhalb des Kriegskontexts in der Ukraine bis heute kein einziges derartiges Objekt über westeuropäischem Territorium abgeschossen, geborgen oder identifiziert. Was genau über europäischen Flughäfen und Militäranlagen operiert, bleibt damit eine offene, unbequeme Frage.